
Was regelt die WCAG 2.2 eigentlich?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) legen fest, wie digitale Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie für möglichst viele Menschen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen.
Sie beruhen auf vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
In Deutschland bildet die WCAG 2.2 die technische Grundlage für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und wird ab 2025 für viele Unternehmen verbindlich.
Kategorie 1: Perceivable (Wahrnehmbar)
Die erste Grundvoraussetzung für barrierefreie digitale Inhalte ist ihre Wahrnehmbarkeit. Menschen nehmen Informationen auf unterschiedliche Weise wahr – je nach ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.
Deshalb dürfen Inhalte nicht ausschließlich visuell oder auditiv vermittelt werden. Texte müssen kontrastreich und gut lesbar sein, Bilder brauchen beschreibende Alternativtexte, Videos sollten mit Untertiteln oder Audiotranskripten versehen werden. Auch eine klare, logische Struktur hilft dabei, Inhalte mit Hilfsmitteln wie Screenreadern besser zu erfassen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Nutzerinnen und Nutzer unabhängig von Sehvermögen, Gehör oder technischer Unterstützung die Inhalte vollständig erfassen können.
1.1.1 Nicht-Text-Inhalte: Warum jedes Bild auch Worte braucht
Was ist das Ziel dieses Kriteriums?Nicht jeder sieht, was auf dem Bildschirm passiert – und das aus ganz unterschiedlichen Gründen. Manche Menschen sind blind, andere sehen schlecht oder haben Lernschwierigkeiten. Wieder andere surfen gerade unterwegs mit...
1.2.1 Nur-Audio und Nur-Video: Wenn ein Sinn fehlt, braucht es Alternativen
Was ist das Ziel dieses Kriteriums?Nicht jeder nimmt Inhalte auf die gleiche Weise wahr: Manche Menschen hören nichts oder nur schlecht. Andere können nicht sehen, was auf einem Bildschirm passiert. Und wieder andere nutzen das Internet in Situationen, in denen Ton...
1.2.2 Untertitel: Wenn Worte sichtbar werden
Was ist das Ziel dieses Kriteriums?Videos gehören heute zum Internet wie der Matcha Latte zum Coworking-Space. Aber was, wenn man den Ton nicht hören kann – oder darf? Menschen, die gehörlos oder schwerhörig sind, stehen bei Videos ohne Untertitel buchstäblich im...
1.2.3 Untertitel: Audiodeskription oder Textalternative: Wenn sehen nicht möglich ist
Was ist das Ziel dieses Kriteriums?Ein Video ohne Ton ist schwer verständlich – aber ein Video ohne Bild kann für manche Menschen schlicht unmöglich sein. Für blinde oder sehbehinderte Nutzer:innen sind viele visuelle Informationen nicht zugänglich, wenn sie nicht...
1.2.4 Untertitel: Live-Untertitel: Wenn Echtzeit für alle verständlich wird
Was ist das Ziel dieses Kriteriums?Ob Konferenzen, Webinare, Produktpräsentationen oder Nachrichtenstreams – Live-Videos sind Alltag geworden. Sie bieten Nähe, Aktualität und direkte Interaktion. Aber: Wer nicht hören kann, bleibt außen vor – wenn keine Untertitel...