Die WCAG 2.2 im Detail

Die WCAG 2.2 definiert, wie Websites und Apps für alle zugänglich werden – und ist zentrale Basis für gesetzliche Vorgaben wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Was regelt die WCAG 2.2 eigentlich?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) legen fest, wie digitale Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie für möglichst viele Menschen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen.

Sie beruhen auf vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

In Deutschland bildet die WCAG 2.2 die technische Grundlage für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und wird ab 2025 für viele Unternehmen verbindlich.

Kategorie 1: Perceivable (Wahrnehmbar)

Die erste Grundvoraussetzung für barrierefreie digitale Inhalte ist ihre Wahrnehmbarkeit. Menschen nehmen Informationen auf unterschiedliche Weise wahr – je nach ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Deshalb dürfen Inhalte nicht ausschließlich visuell oder auditiv vermittelt werden. Texte müssen kontrastreich und gut lesbar sein, Bilder brauchen beschreibende Alternativtexte, Videos sollten mit Untertiteln oder Audiotranskripten versehen werden. Auch eine klare, logische Struktur hilft dabei, Inhalte mit Hilfsmitteln wie Screenreadern besser zu erfassen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Nutzerinnen und Nutzer unabhängig von Sehvermögen, Gehör oder technischer Unterstützung die Inhalte vollständig erfassen können.

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