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Barrierefrei²

Erfolgskriterium 1.2.2

1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)

Level AWahrnehmbar

Wenn Videos auch ohne Ton verständlich sein müssen.

1. Was ist das Ziel dieses Kriteriums?

Schau dir ein Video ohne Ton an – etwa abends auf dem Sofa, während nebenan jemand schläft. Ohne Untertitel bleibt vom Interview, vom Tutorial oder vom Imagefilm nur eine Abfolge bewegter Bilder. Du siehst Lippen, die sich bewegen, und verpasst alles, was gesagt wird.

Für gehörlose und schwerhörige Menschen ist das keine Abendsituation, sondern der Normalfall. Das Ziel von Erfolgskriterium 1.2.2: Alle aufgezeichneten Videos mit Ton brauchen Untertitel, die den Audioinhalt vollständig wiedergeben. So wird das gesprochene Wort sichtbar – und dein Video für alle verständlich.

2. Was fordert das Erfolgskriterium genau?

Für alle aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien – also Videos, die Bild und Ton kombinieren – müssen Untertitel bereitgestellt werden. Gute Untertitel umfassen dabei mehr als den reinen Dialog:

Alles Gesprochene – vollständig und möglichst wortgetreu, nicht sinngemäß zusammengefasst.

Sprecherkennzeichnung, wenn mehrere Personen sprechen oder die sprechende Person nicht im Bild ist.

Bedeutungstragende Geräusche wie [Telefon klingelt], [Applaus] oder [dramatische Musik] – alles, was zum Verständnis beiträgt.

Wichtig ist die Unterscheidung zu Untertiteln für Fremdsprachen: Untertitel im Sinne der WCAG (im Englischen „Captions“) richten sich an Menschen, die den Ton nicht hören können – sie enthalten deshalb auch die Geräuschinformationen. Die Ausnahme des Kriteriums: Ist das Video selbst nur eine Medienalternative zu einem vorhandenen Text und klar so gekennzeichnet, sind Untertitel nicht verpflichtend.

3. Warum ist das wichtig für Barrierefreiheit?

Für gehörlose und schwerhörige Menschen sind Untertitel der Schlüssel zu Videoinhalten. Doch die Nutzergruppe ist viel größer:

  • Gehörlose und schwerhörige Menschen erhalten vollständigen Zugang zum Audioinhalt
  • Menschen, die eine Sprache lernen, verstehen Gesprochenes mit Textunterstützung leichter
  • Nutzer:innen in lauten oder leisen Umgebungen – vom Fitnessstudio bis zum Wartezimmer – schauen ohne Ton
  • Menschen mit Konzentrations- oder Verarbeitungsschwierigkeiten profitieren vom Mitlesen

Viele Menschen schauen Videos im Alltag ohne Ton, gerade unterwegs und in sozialen Medien. Untertitel sind längst gelernte Praxis – die WCAG macht sie verbindlich.

4. So setzt du das Kriterium erfolgreich um

Setze auf zuschaltbare Untertitel. Zuschaltbare Untertitel (Closed Captions), etwa als WebVTT-Datei beim HTML-Video oder über die Untertitelfunktion von YouTube & Co., lassen sich ein- und ausblenden, in der Darstellung anpassen und maschinell auslesen. Fest ins Bild eingebrannte Untertitel (Open Captions) erfüllen das Kriterium zwar auch, sind aber weniger flexibel.

<video controls>
  <source src="produktvideo.mp4" type="video/mp4">
  <track kind="captions" src="produktvideo.de.vtt" srclang="de" label="Deutsch" default>
</video>

Starte mit automatischer Erkennung, korrigiere manuell. Automatische Untertitel liefern eine Basis, scheitern aber an Namen, Fachbegriffen und Dialekten. Ungeprüft erfüllen sie das Kriterium in der Regel nicht – und aus Barrierefreiheit wird schnell unfreiwillige Komik.

Synchronisiere sauber. Untertitel müssen zeitgleich mit dem Gesprochenen erscheinen und lang genug stehen bleiben, um gelesen zu werden – als Faustregel maximal zwei Zeilen gleichzeitig.

Vergiss die Geräusche nicht. Alles, was zum Verständnis beiträgt, gehört in eckigen Klammern in die Untertitel: [lacht], [Tür knallt], [Musik wird bedrohlich].

Verankere Untertitel im Produktionsprozess. Am günstigsten sind Untertitel, wenn sie beim Videoschnitt gleich mitgeplant werden – nicht als nachträgliche Reparatur. Für Livestreams gilt übrigens ein eigenes Kriterium: Untertitel (Live).

5. Warum dieses Erfolgskriterium für Unternehmen relevant ist

1. Mehr Reichweite

Mit Untertiteln funktioniert dein Video auch dort, wo der Ton aus ist – im Feed, im Büro, in der Bahn. So erreichst du Menschen, die sonst nach wenigen Sekunden weiterscrollen würden.

2. Auffindbare Videoinhalte

Untertiteldateien machen den gesprochenen Inhalt als Text verfügbar. Das kann Plattformen und Suchmaschinen helfen, deine Videos einzuordnen – ein indirekter Effekt, denn Barrierefreiheit ist kein direkter Rankingfaktor.

3. Pflicht statt Kür

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele Angebote an Verbraucher:innen. Maßstab ist die EN 301 549 mit Verweis auf WCAG 2.1 Level AA; öffentliche Stellen sind über die BITV 2.0 bzw. Landesrecht verpflichtet. Untertitel für aufgezeichnete Videos sind eine Level-A-Grundanforderung – ohne sie ist keine WCAG-Konformität erreichbar. (Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.)

6. Das Erfolgskriterium im Wortlaut des W3C

Success Criterion 1.2.2 Captions (Prerecorded) (Level A)

Captions are provided for all prerecorded audio content in synchronized media, except when the media is a media alternative for text and is clearly labeled as such.

Kurz gesagt: Jedes aufgezeichnete Video mit Ton braucht Untertitel – außer es ist klar als Alternative zu einem vorhandenen Text gekennzeichnet.

Offizielle Erklärung beim W3C

Das W3C erklärt jedes Erfolgskriterium ausführlich – mit Absicht, Beispielen und Techniken (auf Englisch).

Understanding 1.2.2 (öffnet in neuem Tab)