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Barrierefrei²

Erfolgskriterium 1.2.6

1.2.6 Gebärdensprache (aufgezeichnet)

Level AAAWahrnehmbar

Wenn Hände sprechen und Gesichter erzählen.

1. Was ist das Ziel dieses Kriteriums?

Stell dir vor, du schaust ein spannendes Erklärvideo – aber die Untertitel rauschen nur so vorbei, während der Sprecher mit Begeisterung über das Thema redet. Du verstehst die Worte, aber Betonung, Ironie und die kleinen Pausen, die das Gesagte lebendig machen, kommen kaum an.

So geht es vielen gehörlosen Menschen, für die eine Gebärdensprache die erste Sprache ist. Untertitel sind für sie Text in einer Zweitsprache – hilfreich, aber nicht immer der direkteste Weg zum Inhalt.

Das Ziel von Erfolgskriterium 1.2.6 ist es deshalb, Videos um eine Gebärdensprachdolmetschung zu ergänzen. Damit werden Inhalte nicht nur zugänglich, sondern in einer vollwertigen eigenen Sprache vermittelt.

2. Was fordert das Erfolgskriterium genau?

Ganz konkret verlangt dieses Kriterium auf Level AAA, dass alle Audioinhalte in aufgezeichneten Videos zusätzlich in Gebärdensprache gedolmetscht werden.

In der Praxis bedeutet das:

Vollständige Dolmetschung der Audioinhalte: Nicht nur gesprochene Worte, sondern auch relevante Geräusche, Musik und Stimmungen werden in Gebärdensprache übertragen.

Synchronität: Die Dolmetschung läuft zeitgleich mit dem Video – mit der kleinen Verzögerung, die beim Dolmetschen natürlich ist, aber ohne Nachhängen.

Sichtbare Einbindung: Die dolmetschende Person ist entweder direkt im Video zu sehen (zum Beispiel in einem eigenen Bildausschnitt) oder als separates, synchronisiertes Video verfügbar, das zugeschaltet werden kann.

Verständliche Qualität: Die WCAG schreibt nicht vor, wie die Dolmetschung entsteht. Entscheidend ist, dass sie vollständig und für die Zielgruppe verständlich ist – in der Praxis heißt das: qualifizierte Gebärdensprachdolmetscher:innen.

Da es sich um Level AAA handelt, ist dieses Kriterium in der Regel nicht verpflichtend – aber es steht für besonders inklusive Medieninhalte.

3. Warum ist das wichtig für Barrierefreiheit?

Stell dir vor, du kennst zwei Sprachen – eine davon ist deine Muttersprache, in der du denkst und fühlst. Die andere hast du später gelernt und verstehst sie zwar, aber sie fühlt sich immer etwas fremd an. So geht es vielen Menschen, für die eine Gebärdensprache die erste Sprache ist.

Gebärdensprachdolmetschung schafft Barrierefreiheit, weil sie:

Ausdruck vermittelt: Gebärdensprache transportiert über Mimik und Körpersprache Gefühle, Ironie und Nuancen, die in Untertiteln oft verloren gehen.

Ein natürliches Tempo bietet: Viele Gebärdensprachnutzer:innen erfassen Inhalte in ihrer ersten Sprache leichter als beim Lesen schneller Untertitel.

Komplexe Inhalte verständlicher macht: Fachbegriffe, Metaphern und abstrakte Konzepte lassen sich in Gebärdensprache gezielt erklären.

Menschen mit Leseschwierigkeiten hilft: Nicht alle gehörlosen Menschen lesen gleich sicher – Gebärdensprache ist für sie oft der direkteste Weg zu Informationen.

Inklusive Erlebnisse schafft: Videos mit Gebärdensprachdolmetschung zeigen, dass die bevorzugte Kommunikationsform respektiert wird.

4. So setzt du das Kriterium erfolgreich um

Die gute Nachricht: Technisch ist Gebärdensprachdolmetschung heute gut umsetzbar. Die größte Herausforderung liegt in Planung und Koordination. So gehst du vor:

Qualifizierte Dolmetscher:innen finden:

  • Arbeite mit qualifizierten Gebärdensprachdolmetscher:innen zusammen – nicht mit Laien oder Lernenden.
  • Achte auf die richtige Gebärdensprache für deine Zielgruppe: Deutsche Gebärdensprache (DGS), Österreichische (ÖGS), Deutschschweizer (DSGS), American Sign Language (ASL), British Sign Language (BSL) und so weiter.
  • Buche Dolmetscher:innen mit Erfahrung in deinem Fachgebiet – Technik, Medizin und Recht haben ihr eigenes Vokabular. Gib Skripte und Fachbegriffe vorab weiter.

Technische Umsetzung:

  • Bild-im-Bild: Die dolmetschende Person erscheint in einem Bildausschnitt des Videos – meist unten rechts oder links.
  • Separates Video: Biete eine Fassung mit großformatiger Dolmetschung an, die Nutzer:innen bei Bedarf wählen oder zuschalten können.
  • Mobile Darstellung: Sorge dafür, dass die Dolmetschung auch auf kleinen Bildschirmen groß genug bleibt.

Qualitätskriterien beachten:

  • Sichtbarkeit: Die dolmetschende Person muss klar erkennbar sein – gute Beleuchtung, ruhiger Hintergrund mit Kontrast, ausreichende Größe, Gesicht und Hände vollständig im Bild.
  • Gebärdenraum: Plane genug Platz für die Arm- und Handbewegungen ein – etwa von der Hüfte bis über den Kopf.
  • Synchronität: Die Dolmetschung muss inhaltlich mit dem Gesprochenen übereinstimmen.

Tipp für den Ablauf: Am einfachsten ist es, die Dolmetschung schon bei der Videoproduktion mitzuplanen. Nachträglich einbauen geht auch, ist aber aufwendiger. Untertitel nach Untertitel (aufgezeichnet) brauchst du trotzdem – die Gebärdensprache ergänzt sie, ersetzt sie aber nicht.

5. Warum dieses Erfolgskriterium für Unternehmen relevant ist

Level AAA mag optional klingen – aber gerade bei Gebärdensprache zeigt sich: Was für manche Menschen den Zugang erst möglich macht, ist für alle ein Zeichen von Qualität. Drei Argumente:

1. Eine Zielgruppe direkt ansprechen

Gehörlose Menschen, deren erste Sprache eine Gebärdensprache ist, werden von vielen Angeboten kaum direkt angesprochen. Ein Video mit Gebärdensprachdolmetschung signalisiert: „Wir sehen euch und respektieren eure Sprache.“

2. Profil schärfen

Gebärdensprachdolmetschung ist ein sichtbares Zeichen für Qualität und Inklusion. Sie zeigt, dass ein Unternehmen bereit ist, einen Schritt weiterzugehen als gefordert.

3. Rechtlicher Rahmen

Gesetzlich gefordert ist in der Regel Level AA: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), seit dem 28. Juni 2025 in Kraft, stützt sich auf die EN 301 549, die für Webinhalte auf WCAG 2.1 Level AA verweist. 1.2.6 gehört also nicht zum Pflichtumfang. Für öffentliche Stellen des Bundes verlangt die BITV 2.0 allerdings zusätzlich Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache auf der Website – das ist nicht dasselbe wie 1.2.6, zeigt aber den Stellenwert. (Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.)

6. Das Erfolgskriterium im Wortlaut des W3C

Success Criterion 1.2.6 Sign Language (Prerecorded) (Level AAA)

Sign language interpretation is provided for all prerecorded audio content in synchronized media.

Kurz gesagt: Alle Audioinhalte in aufgezeichneten Videos werden zusätzlich in Gebärdensprache gedolmetscht.

Offizielle Erklärung beim W3C

Das W3C erklärt jedes Erfolgskriterium ausführlich – mit Absicht, Beispielen und Techniken (auf Englisch).

Understanding 1.2.6 (öffnet in neuem Tab)